Fundierte Wertermittlung –
wie viel ist meine Immobilie wert?
Für uns ist Ihre Immobilie so individuell wie Sie selbst. Das ist für uns der Ausgangspunkt bei der Wertermittlung, um zum bestmöglichen Ergebnis zu gelangen. Mit diesem starten wird dann für Sie in den Verkaufsprozess.
Das Wertermittlungsrecht enthält zahlreiche Vorgaben und Möglichkeiten. Diese berücksichtigen wir, um den Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung professionell zu berechnen. In der Wertermittlung wird unterschieden zwischen drei normierten Verfahren, deren Anwendung vom Einzelfall abhängt.
Beim Ertragswertverfahren wird der Verkehrswert anhand marktüblich erzielbarer Erträge ermittelt. Der Ertragswert setzt sich zusammen aus dem Bodenwert und dem Gebäudeertragswert.
Das Verfahren kann zur Anwendung kommen bei Mietwohngrundstücken, Wohnungseigentum und gewerblich genutzten Immobilien.
Das Sachwertverfahren stellt auf den Bodenwert und die nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen ab.
Die Anlagen sind hierbei nach typisierten Herstellungskosten zu bewerten. Verwendung findet es insbesondere bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern.
Steht eine ausreichende Anzahl von geeigneten Kaufpreisen zur Verfügung, kann zur Wertermittlung das Vergleichswertverfahren angewandt werden.
Geeignet sind die Kaufpreise solcher Grundstücke, die mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmende Merkmale aufweisen.
Natürlich möchten Sie zu einem möglichst hohen Preis verkaufen. Und dieser Preis muss marktgerecht und erzielbar sein. Wir sprechen hierzu offen mit Ihnen über Vorzüge und Schwächen Ihrer Immobilie und setzen Ihre Immobilie gekonnt in Szene. Gemeinsam mit Ihnen erzielen wir so den besten Preis für Sie!
Kommen Sie für eine kostenlose Erstbewertung gerne auf uns zu.
Wir finden mit Ihnen zusammen, ausgehend von einer fundierten Wertermittlung, den richtigen Angebotspreis.

Neue rechtliche Vorgaben für die Wertermittlung
Der Gesetzgeber hat in 2021 ein neues Wertermittlungsrecht beschlossen. Aktuell sind die Vorgaben zur Ermittlung des Verkehrswertes in sechs Regelungswerken verteilt. Diese werden ab Anfang 2022 durch eine neue, vollständig überarbeitete Immobilienwertermittlungsverordnung abgelöst. Hierzu verweisen wir auf unseren Aufsatz, der in der führenden Fachzeitschrift für Verwaltungsrecht veröffentlicht wurde. Wir haben von Beginn an die neuen Vorgaben begleitet und wissen, worauf es ankommt.
Immobilienmarktsituation München
Gerne teilen wir mit Ihnen auch unser Wissen um aktuelle Entwicklungen am Münchner Immobilienmarkt basierend auf professioneller Marktbeobachtung und -auswertung.
Sie finden dort alle relevanten Informationen, um sich einen Überblick über die Verhältnisse am Münchner Immobilienmarkt zu verschaffen. Hierzu haben wir für Sie unter anderem eine sehr umfangreiche Übersicht über die Lageneinordnung der einzelnen Münchner Wohngegenden erstellt.
Werfen Sie einen Blick in unsere Marktübersichten!